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Wir verwenden Google Analytics um die Zugriffe und das Benutzerverhalten auf unserer Website analysieren zu können und unser Online-Angebot in Zukunft für Sie besser gestalten zu können. Dabei wird ihre IP-Adresse erfasst und pseudonymisiert gespeichert. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Erfassung erlauben. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf unserer Datenschutzseite ändern.
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✔ Erlauben ✘ VerbietenKürzlich wurde die Hangwasserkarte von St. Peter am Ottersbach von uns fertiggestellt und an unseren Auftraggeber übergeben. Sämtliche Daten sind nun online im GIS integriert und digital auf DVD dokumentiert. Und zusätzlich gibt es noch einen umfangreich ausgeführten Ordner mit allen Unterlagen in Papierform. Am Bild: Helga Leber von der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach und DI Josef Kießner von INNOGEO.
Wir sind bei der größten Fachmesse Österreichs dabei - und freuen uns, Sie am 18. oder 19. September 2024 in Oberwart begrüßen zu dürfen. Die Kommunalmesse 2024 ist die Netzwerkplattform für Wirtschaft und Kommunen, Österreichs größte Fachmesse für die Top-Entscheidungsträger aus Österreichs Gemeinden, individuelle Beratung und hoher Praxisbezug stehen im Vordergrund, testen Sie vor Ort die aktuellsten Trends. Wir freuen uns auf Sie!
Hangwässer entstehen in der Regel auf Freiflächen in Hanglage und sind von reinen Oberflächenwässern aus bebauten Bereichen und Hochwässern aus Gewässer zu unterscheiden. Hangwässer sind aufgrund der aktuellen Starkregenereignisse, der intensiven Landbewirtschaftung und der zunehmenden Verbauung zu einem ernsten Problem durch Überflutungen und Abschwemmungen geworden. Wir berechnen Hangwässer und bieten Lösungsmöglichkeiten für Private und Gemeinden!
Nach Fertigstellung eines Gebäudes muss der/die Bauherr/in im Zuge der Fertigstellungsanzeige bei der zuständigen Baubehörde vollständige Unterlagen vorlegen um eine Benützungsbewilligung zu erhalten. Darunter fällt auch die Einmessverpflichtung des Gebäudes in der Natur nach erfolgter Fertigstellung, welche im Stmk. Baugesetz §38 Abs. 2 Z 6 i.d.g.F. verpflichtend geregelt ist.
Unser Dienstleistungsspektrum umfasst die Vermessung, Geoinformation, Leitungskataster, GIS-Beratung, Ortspläne, Geostrategie, Potentialkarten, Tourismuspläne und noch viele weitere innovative Leistungen.