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Home Vermessung Grundstücksteilung

Grundstücksteilung

Grundlagenbeschaffung

Im Normalfall werden von einem oder mehreren bestehenden Grundstück Teilflächen abgetrennt und zu einem neuen Grundstück zusammengefügt. Zu diesem Zweck gibt der Auftraggeber die betroffenen Grundstücke bekannt  (entweder Katastralgemeindename/-nummer und Grundstücksnummern oder Grundstücksadressen).

Abfrage digitale Katastralmappe, Grundstücksverzeichnis, Eigentümer

An Hand der oben bekanntgegebenen Grundstücksdaten, wird von uns die digitale Katastralmappe, via WebService beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (kostenpflichtig) in CAD-Form abgefragt. Im Zuge dieser Abfrage, wird auch die sogenannte Historie der betroffenen Grundstücke mit erhoben. Das heißt welche Vermessungsurkunden liegen bezüglich der benötigten Grundstücke, im jeweilig zuständigen Vermessungsamt in der Urkundensammlung auf. Zusätzlich werden die nächstgelegenen Punkte, des sogenannten übergeordneten Festpunktfeldes für die spätere Vermessung abgefragt. Parallel dazu erfolgt die Abfrage der aktuellen Grundstückseigentümer und etwaiger laufender Verfahren, sowohl beim Vermessungsamt als auch beim Grundbuch (kostenpflichtig).

Erhebung beim zuständigen Vermessungsamt

Mit Hilfe dieser Informationen können die vorhandenen Urkunden der betroffenen Grundstücke beim zuständigen Vermessungsamt, in der sogenannten Urkundensammlung vor Ort, erhoben und kopiert (kostenpflichtig) werden.

Flächenwidmungsplan, Raumordnung

Zusätzlich zu den Vermessungs relevanten Informationen, werden auch die benötigten Daten der Raumplanung erhoben (Bauland, Freiland, Gefahrenzonen, Bebauungsplan, ...). Dies kann einerseits per WebService im Amt der Steiermärkischen Landesregierung (nicht immer aktuell) bzw. einiger weniger Gemeinden, oder vor Ort bei den Gemeinden erfolgen.

optional Leitungen

Optional werden noch etwaige Leitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Fernwärme, ...) beim jeweiligen Betreiber analog (vor Ort) oder digital (per WebService) erhoben.

Adressenerhebung

Für die Einladung zur Grenzverhandlung, gilt es noch die jeweiligen Eigentümeradressen, aus dem Grundbuch zu verifizieren bzw. aktuelle Adressen zu recherchieren.  Im Anlassfall kann der Ziviltechniker auch gezielte Abfragen über das GWR-Online (kostenpflichtig) durchführen.

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