Für den Aufstau von Fließgewässern, zum Beispiel in Form von Teichanlagen, ist die Einräumung des Wasserrechts notwendig. Dafür ist die entsprechende Wasserrechtsbehörde zuständig. Zur Wahrung sämtlicher Interessen von Ober- und Unterliegern wird vom Gesetzgeber ein zulässiges Staumaß vorgeschrieben. Dieser Höhenbezugspunkt wird mit der sogenannten Haimmarke angegeben.
Die bewilligte Stauhöhe wird exakt und gemäß der Staumaßverordnung gekennzeichnet. Die Dokumentation der Höhenlage einer Stauanlage erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe durch das Wasserrechtsgesetz im vorgeschriebenen Haimprotokoll. Durch die jahrelange Tätigkeit im Bereich Verhaimung kennt man in der INNOGEO Ingenieurbüro GmbH die Anforderungen der Behörde und ist mit dem Thema bestens vertraut.
Rechtsvorschriften
Informieren Sie sich über die gültige Rechtsvorschrift:
„Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung“, BGBl. Nr. 64/1935 online unter http://www.ris.bka.gv.at
Zahlreiche Referenzprojekte
Von der exakten Vermessung über die Anbringung der Haimmarke, dem Erstellen des Haimprotokolles mit allen Plänen und Profilen bis hin zur Abwicklung mit der Behörde. Ein Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Vermessung wurden schon zahlreiche Verhaimungsprojekte für Besitzer von Teichanlagen erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Unsere Projektablaufbeschreibung: Exaktes Vermessen der kompletten Teichanlage, Setzen der Haimmarke, geodätische Berechnung, Erstellung des Lage- und Höhenplanes, Ausarbeitung der Profile im Maßstab 1:200/200, komplette Abwicklung mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde.
Teichanlage von Christian Stöckler, Spielfeld
„Ich kenne die Firma INNOGEO und im speziellen Bernd Luttenberger schon lange! Als aktiver Fischer ist er bestens mit den behördlich zu erfüllenden Aufgaben für eine erfolgreiche Verhaimung vertraut. Meine Teichanlage gilt für die nächsten 30 Jahre als genehmigt.”
Christian Stöckler, Teichbesitzer in Spielfeld
Teichanlage von Gerhard Pusnik, St. Veit am Vogau
„Die Behörde hat mir eine Frist für die Umsetzung eingeräumt. Das Team von INNOGEO hat für mich dieses Projekt unbürokratisch und sehr preiswert zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Mein Hobby, das Fischen, ist in meinen Teichen auch für die nächsten 30 Jahre gesetzlich genehmigt. Das ist mir wichtig!”
Gerhard Pusnik, Teichbesitzer in St. Veit am Vogau
Teichanlage von Alois Gründl, Lind bei St. Veit
„Ich habe eine große Teichanlage. Die INNOGEO Ingenieurbüro GmbH unterstützte mich tatkräftig bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen. Und das Ganze ging enorm schnell und kostengünstig. Meine Pächter erfreuen sich nun auch für die nächsten 30 Jahre an der schönen Natur und am Fisch!"
Alois Gründl, Teichbesitzer in Lind
An alle Teichbesitzer!
Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner:
Bernd Luttenberger
Telefon: 0664 / 180 69 94
eMail: luttenberger@innogeo.at