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Home Vermessung Zivilrechtlich gesicherte Grundstücksgrenzen

Zivilrechtlich gesicherte Grundstücksgrenzen

Im Steirischen Landtag wurden die Novellen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Baugesetzes (BauG) beschlossen, die Ende Juni 2022 bereits in Kraft getreten sind. 

Welche Neuerungen bringen diese Gesetzesnovellen? 

Welche Fragestellungen und Aspekte für die Umsetzung treten in der Praxis aus fachlicher und rechtlicher Sicht auf?

Die Lösung für Gemeinden!

Die Umsetzung in der Praxis, durch die Ingenieure von INNOGEO.

Mit unserer Lösung schaffen wir für Sie zivilrechtlich gesicherte Grundstücksgrenzen. Von der ausführlichen Vorbegutachtung über das Einmessen der Gebäude für die Benützungsbewilligung bis hin zur Integration der Daten ins Gemeinde-GIS - damit erhalten Sie eine komplette Lösung, die unkompliziert von uns umgesetzt wird.

Vorbegutachtung
Eine ausführliche Vorbegutachtung der Grundstücksgrenzen, zivilrechtlich gesicherte Grenzen lt. §22 Abs. 2 Z 3a i.d.g.F. des Steiermärkischen Baugesetzes

Einmessung des Gebäudes in der Natur nach der Fertigstellung
Das Einmessen der Gebäude für die Benützungsbewilligung, Einmesspflicht lt. §38 Abs. 2 Z 6 i.d.g.F. des Steiermärkischen Bau-gesetzes

Lieferung der Daten
Digitale Datenlieferung im DWG und PDF-Format an den Auftraggeber

Optional:
Absteckung / Kennzeichnung des Gebäudes und der Grundstücksgrenzen vor der Bauverhandlung
Dabei findet eine Absteckung mittels Kennzeichnung durch Sichtlatten und Farbmarkierungen in der Natur statt

Optional:
Gegenüberstellung der Einreichplanung zum Ist-Zustand
Dabei findet eine zeichnerische Darstellung des eingereichten Objektes und des tatsächlich errichteten Objektes statt

Die Lösung für Bauherren!

Einmessverpflichtung für Gebäude.

Nach Fertigstellung eines Gebäudes muss der Bauherr im Zuge der Fertigstellungsanzeige bei der zuständigen Baubehörde vollständige Unterlagen vorlegen um eine Benützungsbewilligung zu erhalten. Darunter fällt auch die Einmessverpflichtung des Gebäudes in der Natur nach erfolgter Fertigstellung, welche im Stmk. Baugesetz §38 Abs. 2 Z 6 i.d.g.F. verpflichtend geregelt ist.
 

Mit unserer Lösung haben Sie Rechtssicherheit: Sie sind beispielsweise bei einem Schadensfall gegenüber der Versicherung oder bei Streitigkeiten bezüglich der Grundstücksgrenzen rechtlich abgesichert. Und Sie erhalten die Bescheinigung für den korrekten Bau in Lage und Höhe.

 

„Damit Sie sich bei Ihrem Hausbau keine Gedanken um Ihre Grundstücksgrenzen, der Gebäudesituierung, der First- und Traufenhöhen oder anderen vermessungstechnischen Angelegenheiten machen müssen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.“

 

Wir beraten Sie sehr gerne!

INNOGEO INGENIEURBÜRO GmbH
Beratende Ingenieure für Vermessungswesen & Geoinformation
8423 St. Veit am Vogau
Schulstraße 16
Austria

INNOGEO ZIVILTECHNIKER GmbH
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