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Oberflächenentwässerung

Entwässerung auf Baugrundstücken

Wenn neues Bauland aufgeschlossen wird, dann muss lt. Raumordnungsgesetz auch für eine ordnungsgemäße Entwässerung gesorgt werden. Ein Entwässerungsplan muss für die Erlangung einer Baubewilligung vorgelegt werden. Eine Vielzahl von zusammenhängenden Maßnahmen führt zu einer sachgerechten Oberflächenentwässerung.

Zu diesen Faktoren zählen unter anderem die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, die Verbauung der angrenzenden Bereiche bis hin zur Analyse, wie viel Wasser die nicht versiegelte Fläche aufnehmen kann. Auch das Verhalten der Wasserströme sollte genauestens analysiert werden.

Als erstes stellt sich die Frage der Sickerfähigkeit des Untergrunds. Bei unzureichender Kenntnis der Sickerfähigkeit ist ein entsprechendes Bodengutachten erforderlich. Ist der Untergrund ausreichend sickerfähig, sind die Oberflächenwässer auf eigenem Grund zu versickern. Ist jedoch die Sickerfähigkeit zu gering, müssen die Wässer zwangsweise in den nahe gelegenen Regenwasserkanal, Entwässerungsgraben oder Bach - retentiert - abgeleitet werden.

Bei der Verbringung der Oberflächenwässer ist in weiterer Folge zwischen verunreinigten Wässern (z.B. Straßenwässer) und nicht/kaum verunreinigten Wässern (z.B. Dachwässer) zu unterscheiden. Verunreinigte Wässer bedürfen einer entsprechenden Reinigung (z.B. Bodenfilter, technischer Filter, etc.).

Bei ausreichender Sickerfähigkeit bieten sich einfache Sickerschächte, unterirdische Sickerkörper, Bodenfiltermulden (Rasenmulden) und Sickerbecken vor etwaigen Speziallösungen an. Bei dichtem Untergrund können Pufferschächte (z.B. in Verbindung mit einer Brauchwasserzisterne), Stauraumkanäle oder Pufferbecken zur Abflussretention errichtet werden.

Wir erstellen individuelle Konzepte für Einfamilienhäuser als auch für ganze Bebauungsgebiete. Des Weiteren erarbeiten wir Sanierungskonzepte für nicht funktionierende Entwässerungssysteme.

Neben Entwässerungskonzepten (z.B. im Zuge von Bauverfahren) erstellen wir – falls es die konkrete Situation erfordert – auch Einreichprojekte zur Erlangung der wasserrechtlichen Bewilligung.

Gesetzliche Bestimmungen

Darf das Wasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Oder ist ein Rückhaltebecken, Sickerschacht oder eine Rasenmulde die richtige Lösung? Wir unterstützen Sie bei der sachgerechten Oberflächenentwässerung mit unserem umfassenden Wissen zu diesem Thema.

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