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✔ Erlauben ✘ VerbietenGrenzen gibt es überall – sie verlaufen über Wiesen, durch Wälder und manchmal mitten durch Ortschaften. Als Vermessungsbüro sind wir täglich unterwegs, um Grundstücksgrenzen präzise zu bestimmen und Klarheit zu schaffen. Doch nicht nur Eigentümer und Auftraggeber verfolgen unsere Arbeit mit Interesse – manchmal haben wir auch ganz besondere Zuschauer! So wie dieses neugierige Pony, das unsere Grenzvermessung mit wachsamen Augen beobachtet hat.
JETzt: der Podcast der Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen! In der aktuellen Folge dreht sich alles um das spannende Thema: Was ist ein Kataster? Wussten Sie, dass Eigentum uns alle betrifft? In der Episode „Grund, Boden – Eigentum! Kataster – Grundbuch!“ wird verständlich erklärt, welche zentrale Rolle der Kataster und das Grundbuch spielen – für uns persönlich und für die Gesellschaft. Hören Sie rein und entdecken Sie, warum diese Themen so wichtig sind!
Kürzlich wurde die Hangwasserkarte von St. Peter am Ottersbach von uns fertiggestellt und an unseren Auftraggeber übergeben. Sämtliche Daten sind nun online im GIS integriert und digital auf DVD dokumentiert. Und zusätzlich gibt es noch einen umfangreich ausgeführten Ordner mit allen Unterlagen in Papierform. Am Bild: Helga Leber von der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach und DI Josef Kießner von INNOGEO.
Hangwässer entstehen in der Regel auf Freiflächen in Hanglage und sind von reinen Oberflächenwässern aus bebauten Bereichen und Hochwässern aus Gewässer zu unterscheiden. Hangwässer sind aufgrund der aktuellen Starkregenereignisse, der intensiven Landbewirtschaftung und der zunehmenden Verbauung zu einem ernsten Problem durch Überflutungen und Abschwemmungen geworden. Wir berechnen Hangwässer und bieten Lösungsmöglichkeiten für Private und Gemeinden!
Nach Fertigstellung eines Gebäudes muss der/die Bauherr/in im Zuge der Fertigstellungsanzeige bei der zuständigen Baubehörde vollständige Unterlagen vorlegen um eine Benützungsbewilligung zu erhalten. Darunter fällt auch die Einmessverpflichtung des Gebäudes in der Natur nach erfolgter Fertigstellung, welche im Stmk. Baugesetz §38 Abs. 2 Z 6 i.d.g.F. verpflichtend geregelt ist.
Unser Dienstleistungsspektrum umfasst die Vermessung, Geoinformation, Leitungskataster, GIS-Beratung, Ortspläne, Geostrategie, Potentialkarten, Tourismuspläne und noch viele weitere innovative Leistungen.