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Hochwasserfreistellung

Rechtliche Grundlagen

Die Umwidmung von Grundstücken, die sich in 100-jährlichen Hochwasserabflussgebieten (HQ100) befinden, werden durch die Verordnung der Stmk. Landesregierung über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume geregelt. Prinzipiell sind Hochwasserabflussgebiete des HQ100 frei zu halten. Umwidmungen in solchen Gebieten sind in Ausnahmefällen zulässig, so darf es unter anderem zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Abflusssituation kommen.

Laut dem Stmk. Baugesetz §5 Bauplatzeignung ist eine Grundstücksfläche als Bauplatz geeignet, wenn keine Hochwassergefahr besteht. Die Gefährdung bezieht sich dabei auf ein so genanntes 100-jährliches Hochwasserereignis.

Maßnahmen wie z.B. Geländeanschüttungen im 30-jährlichen Hochwasserabflussgebiet sind gemäß Wasserrechtsgesetz §38 wasserrechtlich bewilligungspflichtig. Es darf dabei zu keiner (merkbaren) Verschlechterung der Abflusssituation für Anrainer und Unterlieger kommen.

Liegt das Grundstück im Hochwasserabflussgebiet?

Diese Frage ist nicht immer trivial zu beantworten, es sei denn man ist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.

Einen ersten Aufschluss darüber kann ein Blick in den digitalen Atlas der Steiermark geben. Unter >>Gewässer<< und weiter >>Naturgefahren<< sind ausgewiesene Hochwasserabflussgebiete für größere Fließgewässer mit Überflutungsflächen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten abzufragen.

Wenn sich das Grundstück in der Nähe eines Flusses, Baches oder auch Entwässerungsgrabens befindet, ist es jedenfalls ratsam – mit oder ohne Ausweisung im GIS-Steiermark – eine allfällige Gefährdung mit der Gemeindevertretung oder besser mit der zuständigen Baubezirksleitung abzuklären!

Hochwasserfreistellung

Wir konzipieren Freistellungen für einzelne Grundstücke als auch für ganze Bebauungsgebiete mit dem Ziel der Erlangung einer baurechtlichen / wasserrechtlichen Bewilligung oder als Entscheidungsgrundlage für ein Umwidmungsverfahren (Raumplanung). Hochwasserfreistellungen werden in der Regel auf ein 100-jährliches Hochwasser mit Sicherheitsreserve (Freibord) ausgelegt.

Bei Hochwasserfreistellungen muss der Nachweis erbracht werden, dass durch die erforderliche Geländeveränderung keine Verschlechterung der Abflusssituation für Anrainer und Unterlieger entsteht.

Dieser Nachweis wird üblicherweise mit einer 2D-hydraulischen Berechnung geführt. In diesem Zusammenhang wird die derzeitige Abflusssituation (IST-Zustand) mit jener nach der Freistellung (Projekt-Zustand) im Hinblick auf Retentionsraumverlust und Wasserspiegelanhebung verglichen. Bei Bauvorhaben am Rand eines Überflutungsgebietes kann unter Umständen eine 2D-Berechnung entfallen.

Hochwasserschutzplanung für gefährdete Objekte/Siedlungen

Wir projektieren Rückhaltebecken und/oder lineare Schutzmaßnahmen (Erddamm, Mauer, etc.) für gefährdete Objekte (Einzelobjektschutz) oder ganze Siedlungsbereiche. Für einzelne Objekte, wenn Schutzmaßnahmen im klassischen Sinn nicht wirtschaftlich sind, planen wir den Hochwasserschutz mit mobilen Hochwasserschutzelementen (z.B. mobile Dammbalken).  

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